Einfach, schnell & sicher
Optimierter und sicherer Web‑Auftritt für Betreiber/-innen!
SAVO - das System für deine Zukunft
Im Zuge der Einführung des ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetz) und der daraus resultierenden Prüfungen und Anpassungen der geschäftlichen Abläufe werden vermehrt Betreiber/-innen im Erotikgewerbe von ihren Anwälten und Steuerberatern darauf hingewiesen, dass von Werbung für die erotischen Dienstleistungen der in ihren Räumlichkeiten tätigen Sexarbeiter/-innen abzuraten ist.
Der Grund: Aus behördlicher Sicht kann durch die Einbindung von deren Daten auf den Webseiten der Betreiber/-innen fälschlicherweise der Eindruck entstehen, dass ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Ebenso problematisch kann sich die behördliche Auslegung auswirken, dass die Sexarbeiter/-innen als Subunternehmer/-innen angesehen werden und der/die Betreiber/-in der Erotikadresse somit unter Umständen für deren Umsatzsteuer haftbar gemacht werden kann (Umsatzsteuerhinzurechnung).
Die Folge: Allgemeine Verunsicherung auf allen Seiten, keine Werbung der Sexarbeiter/-innen und sogar Offlinestellungen von Webseiten.
Lass es nicht so weit kommen, sondern nutze die neuen Möglichkeiten mit SAVO!
SAVO - wir helfen unseren Kunden
Die passive Schnittstelle
Mit SAVO stellen wir eine Schnittstelle zur Verfügung, die das Einbinden von eigenen, automatisch generierten Webseiten der Sexarbeiter/-innen auf dem Onlineauftritt des Betreibers/der Betreiberin möglich macht. Diese Einbindung erfolgt aus der Perspektive des Betreibers/der Betreiberin der Adresse passiv und ausschließlich über eine exakte örtliche Zuordnung, basierend auf unserer umfangreichen Erotik-Adressen-Datenbank.
Dementsprechend nennt sich das Verfahren "System zur automatisierten Verlinkung autonomer Onlineauftritte (SAVO)".
SO FUNKTIONIERT ES! NEUER WORKFLOW MIT SAVO
Bei SAVO schaltet der/die Betreiber/-in aktiv keine Werbung für die in seinen/ihren Räumlichkeiten tätigen Sexarbeiter/-innen.
Er/Sie bietet stattdessen eine Art Plattform, auf der deren Webseiten verlinkt werden können.
Vorteile für beide Seiten
FÜR SEXARBEITER/-INNEN:
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- Mehr Reichweite der Werbung durch zusätzliche Kanäle
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- Kontrolle und Autonomie der Werbung durch die Sexarbeiter/-innen selbst
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- Entscheidungshoheit, ob ihre Ladies.de-Werbung zusätzlich per SAVO auf der Webseite des Betreibers/der Betreiberin, an ihrem aktuellen Tätigkeitsort, erscheinen soll oder nicht
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- Jederzeit durch den eigenen Kundenbetreuer Änderungen möglich
FÜR BETREIBER/-INNEN:
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- Werbung für angebotene Dienstleistungen liegt in der Autonomie der Sexarbeiter/-innen selbst
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- Automatische Aufschaltung der Anzeigen
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- Homepage des Betreibers/der Betreiberin wird nur als Plattform an der jeweilgen Adressse zur Verfügung gestellt
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- Technische Entkopplung der Homepages von Betreibern/-innen und Sexarbeitern/-innen
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- Die Qualifizierung der selbstständig tätigen Sexarbeiter/-innen, als eben diese, wird entscheidend unterstützt
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- Sehr gute Argumente im Streitfall
Jetzt einfach handeln!
SEXARBEITER/-IN:
Der/Die Sexarbeiter/-in schaltet wie gewohnt Anzeigen auf Ladies.de über den Ladies.de-Kundenbetreuer, der ihn/sie auf Wunsch auch in seiner/ihrer Muttersprache betreut.
Bei der Schaltung der Ladies.de-Anzeige kann der/die Sexarbeiter/-in entscheiden, ob außerdem eine eigene, aus den Inhalten der Anzeige automatisch generierte Webseite erstellt werden soll. Dies ist die Voraussetzung, um zusätzlich per SAVO auf der Webseite des Betreibers/der Betreiberin, in dessen/deren Räumlichkeiten er/sie aktuell tätig ist, zu erscheinen - sofern dieser/diese das SAVO auf seiner/ihrer Webseite ermöglicht.
Die Zuordnung erfolgt ausschließlich und automatisch aufgrund der exakten Adresse.
BETREIBER/-IN:
Entscheide dich einfach für SAVO powered by Ladies.de
Du kontaktierst dafür deinen Kundenberater oder deinen Ansprechpartner für Homepages. Dort erhältst du alle weiteren Informationen für den schnellen und einfachen Einstieg in einen optimierten und sicheren Web-Auftritt mit SAVO.
SAVO - die richtige Entscheidung!
Wichtiger Hinweis
Unser Unternehmen leistet durch die Schaffung des Systems zur automatisierten Verlinkung autonomer Onlineauftritte einen wesentlichen Beitrag, dass Sexdienstleister/-innen weiterhin als Selbstständige qualifiziert werden können. Durch die technische Entkopplung zwischen Betreiber/-in und den betreffenden Homepages der Sexarbeiter/-innen könnte sich im Streitfall mit guten Argumenten darstellen lassen, dass es nicht mehr im Ermessen des Betreibers/der Betreiberin liegt, ob ein/eine Sexarbeiter/-in präsentiert wird oder nicht. Vielmehr wird sich hier argumentieren lassen, dass es der selbstbestimmten Autonomie des/der Dienstleiters/-in überlassen bleibt, an welchen Etablissements er/sie sich zu welchen Zeiten aufschaltet, um dort seine/ihre Dienstleistungen zu bewerben.
Dennoch garantiert das von uns eingesetzte Verfahren (SAVO) zur Verlinkung der in den Räumlichkeiten der Betreiber/-innen tätigen Sexarbeiter/-innen keine Rechtssicherheit.
Ein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Beständigkeit gemäß ProstG, ProstSchG, Steuerrecht und anderen damit verbundenen Gesetzen besteht nicht.